HONORAR

 

HONORAR 

 

Das Honorar des Heilpraktikers richtet sich nach der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker).

 

Die Kosten für Heilpraktikerbehandlungen oder osteopathische Behandlungen werden  von privaten Krankenkassen meist erstattet.

 

Einige gesetzliche Krankenkassen übernehmen einen Teil der Kosten für osteopathische Behandlungen. Auf Krankenkassen - OSTEOKOMPASS.de  können Sie nachlesen ob und in welcher Höhe Ihre Krankenkasse die Kosten übernimmt.

 

Zusatzversicherungen für den Heilpraktiker bieten die meisten Versicherungen und Krankenkassen an.

Erfragen Sie bitte bei Ihrer Kasse welche Kosten für Heilpraktiker-  bzw. osteopathischen Behandlungen übernommen werden.